Ultima-Schöpfer will EA die RPG-Rechte mithilfe eines Gesetzes-Tricks entlocken
Ultima-Entwickler Richard Garriott (auch bekannt als Lord British) verfolgt einen Plan, um die Rechte an seiner legendären Rollenspiel-Reihe vom derzeitigen Eigentümer EA zurückzugewinnen. Der Clou dabei? Eine eher obskure Bestimmung des Urheberrechts aus der Zeit vor rund 50 Jahren.
Ultima-Comeback? Schöpfer fordert Rechte zurück
EA erwarb die Rechte an Ultima sowie das Entwicklerstudio Origin Systems bereits 1992; im Jahr 2004 schloss der Publisher das Studio schließlich. Seither hat Garriott keinen Hehl aus seiner Absicht gemacht, Ultima zurückzugewinnen. Er hat dies mehrfach auf X geäußert und kürzlich gegenüber Inside Games erklärt: „Etwa alle zehn Jahre habe ich versucht, gemeinsam mit EA an einer Wiederbelebung von Ultima zu arbeiten. Sie schienen stets interessiert genug, um Gespräche aufzunehmen, brachen diese dann aber ebenso schnell wieder ab.“
Prepare to Ascend - Ultima IX Ascension Trailer Auf YouTube ansehenGarriotts Äußerung folgt auf die Entdeckung neuer Markenanmeldungen von EA für das Ultima-Franchise. Diese Markenanmeldungen unterscheiden sich insofern von einer gewöhnlichen Eigentumsverlängerung, als die eine für die Klasse 041 (Videospiele) und die andere für die Klasse 009 (herunterladbare Videospiele) angemeldet wurde.
Dies könnte darauf hindeuten, dass EA eines von zwei Dingen plant: Entweder beabsichtigt das Unternehmen, *irgendetwas* mit der Ultima-Marke anzustellen – für die es seit dem kurzlebigen Free-to-Play-Mobile-Titel *Ultima Forever: Quest for the Avatar* aus dem Jahr 2013 keinen neuen Ableger mehr gab. Oder aber EA sichert sich womöglich gegen einen anderen Akteur ab, der diese Marke nutzen möchte. Hier kommt Richard Garriott ins Spiel.
Offenbar hat Garriott einen Plan in der Hinterhand. Wie er gegenüber „Inside Games“ erläuterte, beabsichtigt er, die Urheberrechte an der Serie unter Berufung auf Section 203 des US-Urheberrechtsgesetzes von 1976 (Copyright Act of 1976) von EA zurückzufordern. Diese Bestimmung besagt, dass der ursprüngliche Urheber (Schöpfer) eines Werkes seine Urheberrechte nach Ablauf von 35 Jahren zurückfordern kann. Da es sich hierbei um ein Recht handelt, das allen Urhebern in den USA zusteht, müsste Garriott lediglich eine schriftliche, unterzeichnete Erklärung beim Copyright Office einreichen, um die Rechte an „Ultima“ zu erhalten. Im kommenden Jahr wäre Garriott vollauf berechtigt, sich diese Rechte zurückzuholen.
Es ist wichtig, auf den wesentlichen Unterschied zwischen Urheberrecht und Markenrecht hinzuweisen. Wie Inside Games anmerkt, umfasst das Urheberrecht den Quellcode eines Spiels sowie dessen allgemeine Optik und Spielgefühl, während die Marke die Markenidentität des Spiels schützt. Sollte Garriott also das Urheberrecht zurückerhalten, könnte er zwar kein neues „Ultima“-Spiel entwickeln, wohl aber ein Spiel, das „Ultima“ stark ähnelt.
Garriott sagt: „‚Lord British's Ultima‘ wird sämtliche Urheberrechte an meinem ursprünglichen Werk zurückerhalten. Was daraus entstehen wird, ist die nächste Herausforderung.“
Wer ist Richard Garriott?
Richard Garriott, in der Gaming-Welt besser bekannt als "Lord British", gilt als einer der Urväter des Computer-Rollenspiels. Neben der Erschaffung des Ultima-Universums und dem Meilenstein Ultima Online schrieb er auch als einer der ersten privaten Weltraumtouristen der Geschichte Schlagzeilen.









